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   BVerwG, 02.05.1983 - 1 B 62.83   

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https://dejure.org/1983,11034
BVerwG, 02.05.1983 - 1 B 62.83 (https://dejure.org/1983,11034)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1983 - 1 B 62.83 (https://dejure.org/1983,11034)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1983 - 1 B 62.83 (https://dejure.org/1983,11034)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1983 - 1 B 62.83
    Ein Aufklärungsmangel ist aber nur dann entsprechend § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn substantiiert dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. etwa Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1983 - 1 B 62.83
    Insbesondere reicht die Bemerkung des Klägers, er habe im Berufungsverfahren auf "entsprechende Literatur" verwiesen, nicht aus; sollte er gerade diese Literatur als vom Berufungsgericht vernachlässigtes Beweismittel im Auge gehabt haben, so hätte er sie in der Beschwerde Schrift so bezeichnen müssen, daß das Beschwerdegericht die betreffende Veröffentlichung ohne Durcharbeitung der vorinstanzlichen Akten hätte auffinden können (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81).
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